
Johann-Vanotti-Gymnasium
Hehlestraße 12, 89584 Ehingen
Öffnungszeiten:
17:30:00
Location
' ROCK DEN SCHULHOF ' entstammt der idee, eine an der schule bisher noch nicht da gewesene party zu orgsanisieren. um eine party an der viele leute teilnehmen können auf die beine zu stellen, brauchten wir auch jede menge platz! was bietet sich da besseres an, als der schulhof? mit dem event wollen wir zeigen, was an einer Schule möglich sein kann. wir werden auch weiterhin versuchen, dieses festival, jahr für jahr, weiter zu führen. die unterstützung durch die lehrerschaft ist groß und unsere verbindungslehrer stehen uns mit rat und tat zur verfügung.
jugendliche unter 16 , können nur in begleitung eines erwachsenen und der zustimmung der eltern das festival - gelände betreten. beim festival werden professionelle securities engagiert, die berechtigt sein werden euch des platzes zu verweisen.
auf der seite 'festival' gibts das formular für die erziehungsbeauftragung, gemäß dem jugendschutzgesetz, zum download! solltet ihr das in anspruch nehmen, lasst es bitte von euren eltern ausfüllen und unterschreiben.
es dürfen keine flaschen oder ähnliche behältnisse mit aufs gelände genommen werden. Für essen und getränke wird gesorgt. da ' ROCK DEN SCHULHOF ' eine schulveranstaltung ist sollten wir euch darauf hinweisen, dass kein alkohol ausgeschenkt werden darf!
jugendliche unter 16 , können nur in begleitung eines erwachsenen und der zustimmung der eltern das festival - gelände betreten. beim festival werden professionelle securities engagiert, die berechtigt sein werden euch des platzes zu verweisen.
auf der seite 'festival' gibts das formular für die erziehungsbeauftragung, gemäß dem jugendschutzgesetz, zum download! solltet ihr das in anspruch nehmen, lasst es bitte von euren eltern ausfüllen und unterschreiben.
es dürfen keine flaschen oder ähnliche behältnisse mit aufs gelände genommen werden. Für essen und getränke wird gesorgt. da ' ROCK DEN SCHULHOF ' eine schulveranstaltung ist sollten wir euch darauf hinweisen, dass kein alkohol ausgeschenkt werden darf!
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