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Alkoholverbot in Kölner U-Bahn
Bei Verstoß drohen Geldstrafen.
Öffentlicher Alkoholkonsum scheint einigen Kölnern ein großer Dorn im Auge zu sein: Erst spricht Oberbürgermeister Jürgen Roters sich für ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen aus (wir berichteten) und nun soll ab September ein Alkoholverbot in den unterirdischen U-Bahn-Stationen gelten.
Wer gegen das Verbot verstößt, das am 1. September 2013 in Kraft tritt, muss eine Strafe von 40 Euro zahlen. Die Kölner Verkehrsbetriebe würden einem Wunsch der Mehrheit der Fahrgäste nachkommen, wird KVB-Sprecher Stephan Anemüller vom WDR zitiert. „Viele fühlen sich in der Gegenwart von alkoholisierten Gruppen einfach nicht wohl“, so der Anemüller.
Das Verbot gilt in den unterirdischen U-Bahn-Stationen. In allen Bahnen und Bussen ist Essen und Trinken schon seit Jahren verboten, womit man gute Erfahrungen gemacht habe. In den Zwischenebenen der U-Bahn darf der Alkohol jedoch weiter verkauft und konsumiert werden, da es sich dort um "öffentliche Verkehrswege" handelt, auf die die KVB nur einen eingeschränkten Einfluss hat.
Die Regel richte sich nicht gegen Obdachlose oder Alkoholiker, sondern gegen „vorglühende" Jugendliche: „Am Wochenende werden sich wohl vor allem die Jugendlichen umgewöhnen müssen“. Mit dem Vortrinken auf dem Weg zur Disco ist es also vorerst vorbei, zumindest in den Stationen. Oder man lässt sich eben nicht erwischen.
Bildquelle 1: flickr.com/ bildungskatastrophe
Bildquelle 2: flickr.com/ maxinnaberlin
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