Themen: King, Drogen, ART, Werbespot, Burger, Werbeverbot, Fast-Food-Kette, Mohnblüte, Mohnblume, Drogenkonsum

Burger statt Drogen

Werbeverbot für Burger King.

Burger King assoziert man ja nicht unbedingt mit Drogen. Trotzdem wurde nun in Russland der neue Werbespot der Fast-Food-Kette verboten, weil er angeblich Anspielungen auf Drogenkonsum enthalten soll.

Grund für den Eklat ist die Anfangsszene des Werbespots. Hier wird zu Beginn eine Mohnblume gezeigt und mit den Spruch „Das ist eine Mohnblume. Sie war einmal beliebt, aber jetzt ist ihre Zeit vorbei" unterlegt. Erst danach beißt ein Mann genüsslich in den neuen Burger der Fast-Food-Kette. Das Problem: Aus der Mohnblüte können auch Opiate hergestellt werden.

Die russische Fernsehindustrie versteht den neuen Burg-King- Spot deswegen als eine Anspielung auf Drogenkonsum. Scheinbar interpretieren die lokalen Medien den Werbespot so, als wenn der Burger als eine Art Ersatzdroge angepriesen wird. Die eigentliche Bedeutung der Mohnblüte sei laut einem Sprecher von Burger King aber eine völlig andere. Mit der Blume wolle man einen anderen weltweiten Konkurrenzkonzern anspielen, der als eine Art „schlechte Gewohnheit“ dargestellt werden sollte. Auf russisch heißt „Mohn“ nämlich „Mak“, womit auch klar wäre, um welchen Konkurrenten es sich handelt. Da muss man erstmal drauf kommen. 

Quelle: horizont.net
Bilder: Flickr/ Cow PR/ Gerard Stolk

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