Themen: RTL, TV, Der Bachelor
Die harten Vertragsstrafen der Bachelor-Show
Was die Kandidatinnen unterschrieben.

Dass die einzelnen Folgen von „Der Bachelor“ keine Live-Ausstrahlungen sind, dürfte eigentlich jedem geübten RTL-Zuschauer aufgefallen sein. Doch der Sender selbst tut alles, um den Schein zu wahren. Deswegen drohen den Teilnehmerinnen auch saftige Strafen, wenn sie noch während der TV-Ausstrahlungen mit anderen Männern gesehen werden. Denn damit verstoßen sie gegen die Auflagen ihrer Verträge, die sie vor der Sendung unterschrieben haben.
So wie auch Daniela und Jessica. Die beiden Ex-Bachelor-Kandidatinnen ließen sich auf einer Party zusammen mit dem DSDS-Juror Kay One fotografieren. Das sah RTL gar nicht gerne und mahnte die beiden Damen laut „Promiflash“ angeblich bereits ab. Sollten die Ladies allerdings erneut gegen ihre Vertragsauflagen verstoßen, dann müssten sie mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro rechnen. Doch damit nicht genug.
Die Liste der verbotenen Dinge ist noch länger! RTL soll unter anderem verlangen, dass die Kandidatinnen während der Ausstrahlung, weder mit Christian Tews, noch mit anderen Teilnehmerinnen Kontakt haben dürfen. Auch eine Veränderung des Aussehens sei stickt verboten. Wer sich sogar verliebt, heiratet oder schwanger wird, der hat ein großes Problem. Insgesamt sollen die Bachelor-Verträge für die Damen 21 Seiten lang sein, berichtet „TV Movie“.
Wenn dann auch noch ein Bachelor wie Christian dazu kommt, der mehr darauf aus zu sein scheint, wild mit allen Ladies in der Show zu flirten und zu fummeln, dann ist es klar, dass die Kandidatinnen, wie z.B. Helen und Anne keinen Bock mehr auf den Junggesellen haben. Wir berichteten darüber. Tja, man kann die große LIebe eben auch außerhalb des Fernsehens finden. Und mit weniger vertraglichen Gebundenheiten.
Foto: (c) RTL








