Einstweilige Verfügung gegen Redtube-Abmahnungen
Betreiber des Porno-Streamingportals will Nutzer schützen.

Das die von der Firma The Archive versendeten Abmahnungen an Nutzer des Porno-Streamingportals „RedTube" nicht wirklich rechtens sind, war schnell klar. Jetzt aber setzt sich der Redtube-Betreiber Mindgeek zur Wehr.
Mindgeek beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Schweizer Firma, die die Abmahnung an tausende Nutzer verschickte. Und das Hamburger Gericht gab dem Kläger jetzt Recht, heißt es in „Die Welt".
"Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird", sagte der Vize-Präsident von Redtube, Alex Taylor, gegenüber der Frankfurter Rundschau.
Zwar gibt es über die Strafbarkeit der Nutzer von Streaming-Portalen immer noch kein eindeutiges Urteil von höchster Instanz, dennoch kann die Entscheidung der Richter in diesem Fall als ein Zeichen dahin gehend gewertet werden, dass Streaming nicht als Verletzung des Urheberrechts gewertet wird.
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