Thema: Party

Endlich: Tanzverbot gelockert!

Von wegen prüdes Bayern.

Wer hätte das gedacht? Ausgerechnet das als prüde geltende und streng katholische Bayern hat jetzt das Tanzverbot vor den so genannten "Stillen Feiertagen" gelockert. Ab sofort darf vor Feiertagen, wie Allerheiligen oder Gründonnerstag, länger getanzt werden. 

Das bisher gültige Gesetz, das so teilweise auch in anderen Bundesländern vertreten ist (Beitrag auf Wikipedia lesen), besagt, dass ab Mitternacht vor Stillen Feiertagen nicht mehr getanzt werden darf. Neu: Fortan dürfen Veranstaltungen bis 2 Uhr fortgeführt werden. Immerhin! Grund für die Gesetzesänderung sei die Veränderung der Lebensgewohnheiten der Menschen. So ließen sich Feierfreudige von keinem Gesetz mehr vorschreiben, wann sie feiern dürfen und wann nicht. Richtig. 


"Auch wir stehen für den Schutz der christlichen Feiertage, aber die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich nun einmal geändert", meint auch Volker Wrede, Fachabteilungsvorsitzender Musik & Szene im DEHOGA Bayern.

Stille Tage im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag. Am Karfreitag und Karsamstag soll sich jedoch nichts ändern. Ob andere Bundesländer nachziehen werden, wird sich zeigen. 

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