Thema: GEMA

GEMA: Gebühr für Creative-Commons-Musik

Dürfen die das?

Erneut macht die GEMA von sich reden. Neben dem ewigen Streit über Musikrechte mit Google-Tochter Youtube, steht die Verwertungsgesellschaft nun auch im Clinch mit dem Musikpiraten e.V. Die GEMA will Gebühren für Songs kassieren, die unter Creative-Commons lizensiert sind.

Was bedeutet Creative Commons überhaupt?

Unter Creative-Commons-Musik werden Songs verstanden, die eigentlich GEMA-frei sind. Creative Commons (schöpferisches Gemeingut) ist eine Organisation, in der die Urheber der Allgemeinheit bestimmte Rechte an seinen Werken einräumen kann. Stellt zum Beispiel ein Fotograf seine Bilder unter Creative-Commons, so kann er selbst entscheiden, ob diese zur Bearbeitung oder sogar zur kommerziellen Nutzung freigegeben werden. Ein Musiker wiederum kann bei seinen CC-Lizenzen entscheiden, inwiefern er der Öffentlichkeit seine Songs zugänglich machen will. Er kann also selbst entscheiden, wie stark er auf sein Urheberrecht verzichtet oder nicht. So entstehen auch für Nutzer nur bedingt Kosten. Dieses Prinzip gefällt der GEMA ganz und gar nicht, da sie durch Künstler unter Creative-Commons keine Einnahmen macht.

Normalerweise hat die GEMA auf Künstler und deren Titel unter Creative- Commons keinen Zugriff. Die Musikpiraten veröffentlichten nun allerdings eine Compilation mit den Songs der Gewinner ihres "Free! Music! Contests" unter Creative-Commons-Lizenz. Auf dieser CD befindet sich auch der Titel ,,Dragonfly‘‘ von der Gruppe TexasRadio. Die beiden Künstler Electronico und ElRon XChile, die hinter TexasRadio stecken, veröffentlichten ihren Song auf der CD unter ihren Pseudonymen, um ihr Privatleben von der Musik zu trennen. Gleiches gilt auch für den Rapper Tapete.

Die GEMA argumentiert laut Heise.de wie folgt: Weder Tapete, TexasRadio , noch die Mitglieder Electronico und ElRon XChile seien Mitglied bei der GEMA. Doch da die Künstler unter Pseudonymen auftreten, könne es ja sein, dass sie doch mit ihren bürgerlichen Namen bei der GEMA vertreten sind. Deswegen fordert die Verwertungsgesellschaft die richtigen Namen der Künstler oder eine Gebühr von 68 Euro. Denn wenn sie mit ihrem bürgerlichen Namen bei der GEMA vertreten seien, würden automatisch auch die Rechte bei der Verwertungsgesellschaft liegen. 


Da sich die Künstler bisher dagegen weigerten, die Gebühr zu zahlen und ihre echten Namen preiszugegeben, zog die GEMA vor Gericht. Wie das nun reagieren wird,  

Quelle: heise.de
Bild: Flickr / Piratenpartei Mittelfranken

Teile diesen Beitrag:
FacebookTwitterWhatsAppMessenger
Kommentare
Das könnte dich auch interessieren
Justin Bieber außer Kontrolle
Der "Kleine" schlägt und spuckt.
8 Gründe, warum wir an Weihnachten keinen Bock auf Sex haben
Von wegen Fest der Liebe…
Justin Bieber: Drogen-Skandal!
Na, wer kifft denn da?
Genialer Geheimtipp: So entfernst du Mitesser ohne zu quetschen
Und das in nur 3 Minuten!
WTF: 29-Jährige verklagt Ex, weil sein Riesen-Penis ihre Vagina zerstört hat
Es gibt eben auch zu groß!