Thema: GEMA

GEMA gewinnt Hausverbot-Klage

Dürfen die jetzt doch rein?

Vor einigen Wochen erteilte ein Barbesitzer in Berlin allen Mitarbeitern der GEMA und GEZ Hausverbot, weil die GEMA ihm einen DJ in Rechnung stellte, der nie in der Bar aufgelegt habe. Das gefiel der Verwertungsgesellschaft natürlich gar nicht und deswegen klagte sie den Inhaber an.

Dominik Galander von der Galander Bar war sehr erstaunt, als er nach einer Halloween-Party eine Rechnung über 75 Euro von der GEMA erhielt, obwohl bei ihm weder ein DJ auflegte, noch ein Kontrolleur der GEMA anwesend war (wir berichteten). Wie sich herausstellte, erfuhr ein Mitarbeiter durch eine Zeitungs-Annonce von dem Fest und stellte eine Rechnung aus. Daraufhin erteilte er der GEMA und der GEZ Hausverbot, was ein Richter zunächst auch für rechtens erklärte.

Doch nun klagte die GEMA gegen diese Entscheidung und erhielt Recht. Laut Wochenblatt.de habe die GEMA nun eine einstweilige Verfügung gegen den Barbesitzer erwirkt, die besagen soll, dass es Galander untersagt wird der GEMA und der „für sie tätigen Personen Hausverbot für die Gaststätte aufrechtzuerhalten bzw. zu vollziehen". Er muss Mitarbeiter der GEMA also den Zutritt zu seiner Bar gewähren.

Wie hat die GEMA das geschafft?
Angeblich habe die Verwertungsgesellschaft den Richter davon überzeugt, dass es einen Lizenzvertrag bezüglich Hintergrundmusik gebe. Galander habe bei seiner Party Musik gespielt, die nicht GEMA-lizensiert sei und dadurch habe er die Rechte des Urhebers verletzt. Dadurch würde sein Hausverbot nichtig werden und er sei dazu verpflichtet Kontrollen zu dulden. Davon abgesehen meinte der Richter, dass Galander dazu verpflichtet sei, Kunden den Zutritt zu gestatten, egal ob sie von der GEMA sind oder nicht.

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