Thema: GEMA
GEMA: Tarifreform gescheitert
Verhandlungen werden neu aufgenommen.

Wie die DEHOGA gerade eben in einer Pressemitteilung verkündet, ist die GEMA mit ihrer geplanten Tariferhöhung gescheitert. Die Schiedsstelle erteilte eine Absage, da die Reform "einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot" darstelle. Da sich bisher aber nur Teilerfolge verzeichnen ließen und es dennoch zu deutlichen Erhöhungen gekommen ist, werden die Verhandlungen in 2014 wieder neu aufgenommen.
Die GEMA forderte Anfang 2012 eine umfassende Tarifreform, nach der aus elf bestehenden Tarifen nur noch zwei neue Tarife übrig bleiben sollten. Hiernach drohten vielen tausend Musikveranstaltern deutliche, zum Teil existenzgefährdende Erhöhungen, wie unter anderem Discotheken durchschnittlich 500 Prozent, Musikkneipen sogar bis zu 2.000 Prozent. Auch diesen "Mondtarifen" hat die Schiedsstelle eine klare Absage erteilt. So können nun auch weiterhin einzelne Fälle gerecht beurteilt werden. Wäre es dazu gekommen, dass es - wie von der GEMA geplant - nur noch zwei Tarife geben würde, wäre das nicht mehr möglich gewesen. Leuchtet ein. Auch der Versuch der GEMA, Gesamtverträge über die neuen Tarife mit anderen Organisationen, wie mit den Schützen, den Karnevalisten und weiteren kleinen Verbänden zu schließen, um so die Tarifreform durchzusetzen, scheiterte.
Nicht sehr erfreulich sind allerdings die "zum Teil sehr deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken", wie auch Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, erklärt. Andererseits werden die GEMA-Gebühren für die überwiegende Anzahl kleiner Veranstaltungen in Räumen bis ca. 1.000 qm und einem Eintrittsgeld von bis zu 10 Euro um teilweise bis zu 49 Prozent günstiger.
Die Pauschalisierung von Musikkneipen, Clubs und Discotheken bleibt weiterhin bestehen, gestaltet wird jedoch die Unterteilung nach Öffnungstagen neu. Bisher: bis 16 und über 16 Öffnungstage - zukünftig bis 12, bis 18, bis 24 und über 24 Öffnungstage. Das über drei Euro bei Musikkneipen bzw. sechs Euro bei Discotheken hinausgehende Eintrittsgeld soll nun bei der Tarifberechnung berücksichtigt und mit entsprechenden Zuschlägen (13 Prozent je weitere ein Euro bei Musikkneipen bzw. 20 Prozent je weitere drei Euro bei Discotheken) belegt werden.
Wenn dieser Einigungsvorschlag umgesetzt werden würde, dann käme es für die Musiknutzung in Musikkneipen je nach Anzahl der "relevanten" Öffnungstage zu Erhöhungen zwischen 30 bis 100 Prozent zuzüglich etwaiger Eintrittsgeldzuschläge. Für das Segment der Clubs und Discotheken mit bis zu sechs Euro Eintrittsgeld würden sich je nach Anzahl der Öffnungstage Steigerungen zwischen 45 bis 100 Prozent ergeben zuzüglich etwaiger Eintrittsgeldzuschläge. Zur Markteinführung wären Nachlässe für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.
Auch die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder mit Tonträgermusik halten an den grundsätzlichen Tarifparametern fest. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und Ein-Euro-Schritten unterteilt. Allerdings hält die Schiedsstelle hier eine Linearisierung der Tarifsätze für sachgerecht. Das hat zur Folge, dass sich vor allem Veranstaltungen in großen Räumen (z.B. 1.000-2.000 qm) und mit hohem, für die GEMA-Berechnung "relevantem" Eintrittsgeld (z.B. 20-50 Euro) um 80 bis 390 Prozent verteuern. Hinzu kämen Zeitzuschläge für über acht Stunden hinaus gehende Veranstaltungen. Die Musikverbände prüfen nun, ob diese Erhöhungen rechtens sind.
Die Schiedsstellenentscheidung macht deutlich, dass dringender, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Eine derartige Vorgehensweise der GEMA könnte sich jederzeit wiederholen. Während tausende Kulturbetriebe in Deutschland monatelang um ihre Existenz bangen mussten, bedurfte es für die Schiedsstelle nur wenige Sätze um auszudrücken, dass die Tarifreform insgesamt einen offensichtlichen Verstoß gegen geltendes Recht bedeutet. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, strengere Spielregeln für die monopolistischen Verwertungsgesellschaften einzuführen.
Quelle: DEHOGA
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