Gesperrte Videos: GEMA vs. Youtube
Was steckt hinter dem Streit?

Am 15. Februar 2005 ging das Videoportal Youtube zum ersten Mal online. Seitdem gehört die von Google in 2006 gekaufte Seite zu den beliebtesten Internetseiten überhaupt. Zirka alle vier Sekunden werde drei neue Clips hochgeladen, darunter auch zahlreiche Musikvideos. Bis vor vier Jahren hatte Youtube deswegen einen Lizenzvertrag mit der GEMA und internationalen Verwertungsgesellschaften. Youtube zahlte den Verwertungsgesellschaften einen pauschalen Betrag und durfte dafür lizensgeschützte Videos ausstrahlen. 2009 lief dieser Vertrag mit der GEMA aus und seither stehen sich die GEMA und Youtube in einem Rechtstreit gegenüber.
Die Gründe dafür sind wie folgt:
Die GEMA verlangt nicht mehr nur einen Umsatzanteil für die von ihnen lizensierten Videos, sondern will 0,00375 Euro pro Klick der GEMA-Geschützen Videos haben. Das wären für 1 Millionen Klicks bereits 3750 Euro. Außerdem fordert die GEMA noch weitere 1,6 Millionen Euro Schadenersatz wegen massenhafter Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikstücke.
Das sieht Youtube nicht ein und sperrte deswegen kurzerhand alle GEMA-Geschützen Videos. Bei all diesen Clips erscheint nun die Meldung "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden." – wenn ein solches Video angeklickt wird. Daraufhin reichte die GEMA vor kurzem eine Unterlassungsklage ein. Angeblich würde die Sperrung und der erscheinende Hinweis dem Ansehen der GEMA schaden.
Die Youtube-Deutschland-Sprecherin teilte mit, dass Youtube wegen dem Rechtsstreit mit der GEMA zurzeit kein Geld mit der Musik in Deutschland verdiene. Warum? Weil die Videos geblockt sind, gibt es als logische Konsequenz auch keine Werbung und somit verdient Youtube daran nichts.
Mit der französischen GEMA, der Sacem, konnte sich Youtube am 4. April 2013 bereits einigen und verlängerte den Lizenzvertrag nach nur wenigen Monaten der Verhandlung. Das heißt, hier sind die lizensierten Videos wieder einsehbar. Auch das weltweit agierende Plattenlabel Universal Music Publishing International (UMPI) hat die Vereinbarung unterschrieben, sodass die Musikvideos der Künstler, die von Sacem oder UMPI vertreten werden, auf Youtube zu sehen sind. Gleiches würde also auch für jedes andere Plattenlabel gelten, das einen solchen Vertrag mit Youtube vereinbart.
Eine generelle Einigung mit dem Video-Portal und unserer GEMA scheint aber noch in sehr weiter Ferne. Deshalb werden bis auf Weiteres zahlreiche Videos auf Youtube nicht einsehbar sein.
Quelle:Golem.de & Sueddeutsche.de