Themen: Festival, Open Air

GOA-Open-Air-Party sorgt für Unruhe

"Mit nem Bändchen voll Stoff".

300 Teilnehmer feierten am vergangenen Wochenende von Freitag bis Sonntag eine Goa-Open-Air-Party am Elbe-Seitenkanal in der Lüneburger Heide. Kleine Open-Airs dieser Art müssen prinzipiell nicht genehmigt, sonder lediglich angezeigt werden, so Polizeisprecher Kai Richter. Das war aber nicht der Fall. Jetzt kommen Probleme auf, darunter auch mit der GEMA.

Auf Facebook sollen die Veranstalter der GOA-Party schon mit einem "Mega-Soundsystem" geworben haben. Irgendwie fast verständlich, dass die Anwohner schon im Vorfeld ins Schwitzen gerieten und laute Bässe befürchteten. Und obwohl die Polizei bereits Freitagabend mit der Bitte anrückte, die Musik doch etwas leiser zu stellen, erklärt LZ-Leser Bernd Riegel gegenüber der LZ: "Leiser wurde es aber erst am Sonntag." Knappe 48 Stunden später. Hut ab! So lange muss man eine Openair erstmal ohne weiteren Ärger mit der Polizei am Laufen halten.


Den Beamten stieß aber noch etwas auf. In der Openair-Einladung auf Facebook hatte man nämlich zugesichert, dass die Teilnehmer auch "mit nem Bändchen voll Stoff" versorgt würden. Ein versteckter Hinweis auf Drogen? Laut Polizeisprecher Richter ja, das soll auf Goa-Partys öfter vorkommen. Wer hätte das gedacht?

Wie dem auch sei. Die Party hatte auf einem privaten Gelände stattgefunden. Pluspunkt für die Veranstalter. Das größte Problem sei allerdings gewesen, dass einer der Partygäste unter Alkoholeinfluss gefahren ist, möglicherweise seien auch Drogen im Spiel gewesen. Dabei soll der 21-Jährige mit seinem Auto gegen 7.30 Uhr an einen geparkten Opel angeeckt sein. Der junge Mann soll daraufhin weitergefahren sein, stoppte jedoch kurze Zeit später. Nun setzte sich der ebenfalls alkoholisierte 20-jährige Beifahrer ans Steuer, wendete den Passat und fuhr zur Unfallstelle zurück. Da schaltete sich vermutlich doch das schlechte Gewissen ein. Bei dem 20-Jährigen stellten die Beamten einen Alkoholwert von 1,02 Promille fest, der 21-Jährige verweigerte einen Atem-Alkoholtest. Beiden wurden Blutproben auf Anordnung eines Bereitschaftsrichters entnommen. Die Führerscheine wurden sichergestellt.

Ob die GEMA hier tatsächlich Ansprüche geltend machen kann, ist fraglich. GOA-Tracks sind vermutlich selten GEMA-lizenziert.

Foto: Flickr.com / GoaMetz

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