Kiffen am Steuer: Neue "Promillegrenze" für Cannabis
Mann klagt nach Führerscheinverlust.

Bei der Verhandlung ging es um mehr Gerichtigkeit im Umgang mit Autofahrern, die mit Cannabis im Blut erwischt werden. In Deutschland gilt man ab 1,1 Promille Alkohol im Blut als absolut fahruntüchtig. Für Cannabis hingegen existierte kein bundeseinheitlicher Wert, der über die Fahrtüchtigkeit entscheidet. Die Gerichte handeln hier sogar weniger tolerant und entziehen Kiffern schneller den Führerschein als alkoholisierten Fahrern.
Rechtsanwalt Sebastian Glathe, der den Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht vertrat, sieht darin laut sueddeutsche.de einen „evidenten Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung“. Die Richter entschieden nun über eine "Promillegrenze“ für Cannabis.
Die Richtlinien waren bisher uneinheitlich. Bei den meisten Oberverwaltungsgerichten der Bundesländer lag die Grenze bei einem Nanogramm THC pro Milliliter, um als fahruntüchtig zu gelten. Nur in Bayern waren es zwei Nanogramm. Experten stellen diese Werte in Frage. „Deutlich feststellbare Auffälligkeiten und ein erhöhtes Unfall Risiko“ bestünden erst bei zwei bis fünf Nanogramm. Zum Vergleich: Ein Fahrer mit 0,5 Promille Alkohol bekommt ein Fahrverbot ausgesprochen. Bei Cannabis reicht es schon, wenn die Möglichkeit der Fahruntüchtigkeit besteht, um den Führerschein zu verlieren.
Geholfen hat dies dem Kläger dennoch nicht. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Wert im Urteil laut Huffington Post auf 1,0 Nanogramm fest, da eine Fahruntüchtigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.
Foto: Police - policeman or cop in uniform stop car in traffic control & man making joint and a stash of marijuana narcotics in the car via Shutterstock








