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Loveparade: Gehen die Opfer leer aus?
Die Angst vor der Verjährungsfrist.

Fakt ist, dass es bis heute noch zu keiner Anklage im Mammut-Verfahren Loveparade kam, was mitunter daran liegt, dass bisher noch kein Verantwortlicher gefunden werden konnte. Immer wieder schieben sich die Veranstalter und die Stadt Duisburg gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Auch die Behörden scheinen sich bei ihren Ermittlungen viel Zeit zu lassen und entschuldigen sich damit, dass es seine Zeit dauern würde sämtliche Zeugenaussagen und Beweise auszuwerten. Doch den Opfern und Angehörigen hilft dies in keiner Weise weiter.
Doch was vielen momentan noch mehr Sorgen bereitet, ist die Verjährungsfrist. Auf Facebook hat sich mit „Loveparade guilty or not“ inzwischen eine Gruppe formiert, die davor warnt, dass die Geschädigten ab dem 1.1.2014 keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz haben. Somit wären die Schuldigen fein raus und Opfer würden völlig leer ausgehen. Bisher sind rund 10.500 Mitglieder aus aller Welt der Gruppe beigetreten. Aber die Sache mit der Verjährungsfrist ist komplizierter, als gedacht.
Drei oder 30 Jahre Verjährungsfrist?
Zwar stimmt es, dass der zivilrechtliche Anspruch der Opfer nach drei Jahren ablaufe, allerdings nur, wenn der explizite Täter bekannt ist und genau das ist bei der Loveparade das Problem: Keiner will’s gewesen sein.
Und solange kein Täter bekannt ist, kann auch keine Anklage erhoben werden. Solange der Schuldige nicht gefunden ist, verlängert sich die Verjährungsfrist auf ganze 30 Jahre.
Es droht momentan also noch keine Verjährungsfrist und deswegen sehen die Behörden bisher auch noch keinen Grund zur Eile. Es kann also noch was dauern, bis die Loveparade-Opfer endlich ihren Frieden finden können.
Foto: Flickr.com / Andreas Kollmorgen








