Thema: Sex
Pornos zu primitiv fürs Urheberrecht.
Münchener Gericht erklärt Download für legal.

Das Urheberrecht ist eigentlich dafür gedacht, dass geistige Eigentum anderer zu schützen. Das gilt für Musik, Bücher, Filme und vieles mehr. Doch nun entschied das Münchener Landesgericht, dass es eine Sache gibt, die zum Teil nicht dem Urheberrecht unterliegt - und zwar die Pornographie. Das kalifornische Filmunternehmen Malibu Media LLC klagte nämlich vor dem Landgericht gegen User, die angeblich zwei ihrer Pornos illegal heruntergeladen haben sollen.
Deswegen forderte das Unternehmen die Nutzerdaten der User vom zuständigen Internetanbieter. Doch das Gericht entschied, dass die Filme nicht dem Urheberschutz unterliegen. Ein Grund dafür sei zum einen, dass Malibu Media LLC in keinem der Filme genannt wird oder sonst irgendwie auftaucht. Zum anderen würden die Filme nie in Deutschland vertrieben und seien daher auch nicht schutzfähig. Doch der wohl einschlägigste aller Gründe war, dass die beiden Filme ,,flexible Beauty‘‘ und ,,Young Passion‘‘ lediglich ,, sexuelle Vorgänge in primitiver Weise‘‘ darstellten.
Dies soll heißen, dass die Filme viel zu plump und einfältig sind. In ihnen ist in keinster Weise geistiges Eigentum zu entdecken, also müssen sie auch nicht urheberrechtlich geschützt werden. Dieses Urteil könnte nun Auswirkungen auf andere Sex-Filme haben.
Falls nun auch andere Gerichte genauso denken, wie das Münchener Landesgericht, dann könnten bald Pornos, die einfach nur primitiven Sex zeigen und in Deutschland nicht als physischer Datenträger (also als DVD) erhältlich sind, legal heruntergeladen werden. Für die Pornoindustrie könnte dies weitreichende Folgen haben, wenn auch sich ein paar Internetuser darüber freuen dürften.
Quelle: news.de








