Themen: rauchen, Klage, Gewalt, Urteil
Rauch im Gesicht ist Köperverletzung
Ein Glas nach jemandem werfen nicht.

Ein 30-jähriger Mann soll in einer Erfurter Diskothek trotz des dort geltenden Rauchverbotes gequalmt haben. Eine Studentin habe ihn mehrmals darauf hingewiesen, dass er hier nicht rauchen dürfe und ihn aufgefordert, die Zigarette auszumachen. Daraufhin soll der Mann auf sie zugegangen sein und ihr absichtlich seinen Rauch ins Gesicht geblasen haben, zusammen mit der provokante Frage, was sie denn nun tun wolle. Ziemlich frech.
Als sich der Mann umdrehte soll die Studentin ihr Glas nach ihm geworfen und ihn am Kopf verletzt haben. Sofort erstattete der Disco-Besucher eine Anzeige wegen Körperverletzung. Das Erfurter Amtsgericht entschied jedoch, dass der Wurf des Glases lediglich Notwehr gewesen sei und sprach die Studentin frei. Der Hammer des Gerichts fiel aber noch härter: Die Justiz beschuldigte ihn wiederum der Körperverletzung.
Grund dafür: Die Gefahren des Passiv-Rauchens seien inzwischen erwiesen. Außerdem habe der Mann der 25-Jährigen nicht nur Rauch ins Gesicht geblasen, sondern gleichzeitig auch „Speichelpartikel“, was den Rachen der Dame „stark gereizt“ haben soll. Anscheinend ganz schön aggressiv diese Raucher-Spucke.
Bild: Flickr /BierLOS