Themen: rauchen, Bars, nichtraucherschutzgesetz, Tabak, Shisha-Bars

Rauchen in Shisha-Bars erlaubt

Rückschlag für das Nichtraucherschutzgesetz.

Das Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen traf besonders die dort ansässigen Shisha-Bars. Schließlich sind diese davon abhängig, dass die Gäste dort Wasserpfeife rauchen können. Wer seit dem 1. Mai 2013 keine Terrasse vor oder hinter seinem Lokal hatte, für den sah es schlecht aus. Doch ein neues Urteil dürfte Shisha-Bars vor dem Aus bewahren.

Shisha-Bar Besitzer können dank eines Urteils des Oberverwaltungsgericht NRW zumindest teilweise aufatmen. Die Stadt Marl wies eine Shisha-Bar-Betreiberin darauf hin, dass sie jedes Mal, wenn sie jemanden in ihrem Lokal rauchen lasse, mit einer Geldbuße rechnen müsse. Dies ließ sie sich nicht gefallen und klagte gegen die Stadt Marl.

Am 1. August entschied das Oberverwaltungsgericht, dass mögliche Bußgelder hinfällig seien, wenn es sich bei den in den Bars gerauchten Substanzen lediglich um getrocknete Früchte handelt. Solange kein Tabak im Spiel ist, ist das Rauchen in den Shisha-Cafés also völlig in Ordnung. Der Grund: Die Schäden des Passivrauchens von Tabak seien zwar erwiesen, jedoch nicht das Rauchen von Früchten.

Da dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW nicht anfechtbar ist, greift er auch für sämtliche anderen Shisha-Bars in Nordrhein-Westfalen. Solange kein Tabak im Spiel ist, darf auch geraucht werden.


Bild: Flickr / Lars Plougmann

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