Themen: rauchen, Bars, nichtraucherschutzgesetz, Tabak, Shisha-Bars
Rauchen in Shisha-Bars erlaubt
Rückschlag für das Nichtraucherschutzgesetz.

Shisha-Bar Besitzer können dank eines Urteils des Oberverwaltungsgericht NRW zumindest teilweise aufatmen. Die Stadt Marl wies eine Shisha-Bar-Betreiberin darauf hin, dass sie jedes Mal, wenn sie jemanden in ihrem Lokal rauchen lasse, mit einer Geldbuße rechnen müsse. Dies ließ sie sich nicht gefallen und klagte gegen die Stadt Marl.
Am 1. August entschied das Oberverwaltungsgericht, dass mögliche Bußgelder hinfällig seien, wenn es sich bei den in den Bars gerauchten Substanzen lediglich um getrocknete Früchte handelt. Solange kein Tabak im Spiel ist, ist das Rauchen in den Shisha-Cafés also völlig in Ordnung. Der Grund: Die Schäden des Passivrauchens von Tabak seien zwar erwiesen, jedoch nicht das Rauchen von Früchten.
Da dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW nicht anfechtbar ist, greift er auch für sämtliche anderen Shisha-Bars in Nordrhein-Westfalen. Solange kein Tabak im Spiel ist, darf auch geraucht werden.
Bild: Flickr / Lars Plougmann