Themen: Ostern, Szene News
Tanzverbot: Hier darfst du an Ostern nicht steil gehen
So halten es die Bundesländer 2016 mit den Osterfeiertagen!
Bayern: Gründonnerstag (2 bis 24 Uhr) sowie Karfreitag und -samstag bleibt es im Süden der Republik still. An den anderen Ostertagen darf jedoch hemmungslos gefeiert werden, wie die Feste fallen.
Baden-Württemberg: Party hard im Ländle. Das Tanzverbot herrscht hier nur von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr. Ab dann kann im Süden die Post abgehen!
Rheinland-Pfalz: Auch hier muss auf Partys verzichtet werden. Und zwar von vier Uhr an Gründonnerstag bis 16 Uhr am Ostersonntag. Anschließend können die Pfälzer ihrer Tanzeslust aber freien Lauf lassen und bis den Ostermontag ein rauschendes Fest feiern.
Foto: A Lonely Shoe via Dustin Gaffke/Flickr. Lizenz: CC BY 2.0
Nordrhein-Westfalen: Im Westen des Landes wird es etwas lockerer, was das Tanzverbot an Ostern angeht. Zwar müssen die Rheinländer, Ruhrpottler & Co. ab Gründonnerstag auf das Tanzbein verzichten, dafür dürfen sie aber bereits in der Nacht zum Samstag die Clubtüren erneut öffnen. Bis in den späten Ostermontag hinein machen die Feiertage hier ihrem Namen alle Ehre.
Bremen: Hoch im Norden geht es noch lockerer zu als im Westen der Bundesrepublik. Generell halten es die Bremer mit einem absoluten Tanzverbot an Karfreitag eher locker. Das eingeschränkte Tanzverbot, in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag, gilt in Bremen von 6-21 Uhr. Und das bereits seit 2013.
Schleswig-Holstein: Das nördlichste Bundesland hält deutlich an seiner Feier-Ruhe am Karfreitag fest. Und daran gibt es bis jetzt auch nichts zu rütteln.
Niedersachsen: Am Gründonnerstaf zwischen 5 und 24 Uhr sowie am Karfreitag und -samstag musst du hier auf Tanzveranstaltungen verzichten.
Foto: Anna-Jean von Mike Babiarz/Flickr. Lizenz: CC BY 2.0
Hamburg: Die Hanseaten stehen ebenfalls auf einen ruhigen Karfreitag (2 bis 24 Uhr) und Karsamstag (0 bis 2 Uhr). Ob es auf der Reeperbahn aber wirklich leise wird?
Hessen: In Hessen geht es etwas lockerer zu. Hier startet das Tanzverbot am Gründonnerstag um 4 Uhr und endet am Karsamstag um Mitternacht. An den anderen Ostertagen sind zwischen 4 Uhr früh und 12 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt.
Berlin: Die Hauptstadt macht es vor - doch leider zieht kein Bundesland nach. In der Hauptstadt war man nämlich nicht schon immer anders, sondern auch anders konservativ. Deshalb wird seit Jahren bis spät abends in den Karfreitag hineingefeiert, obwohl das Tanzen von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr abends verboten ist. Die Berliner haben sich dementsprechend angepasst und starten ihre Party dementsprechend am Vormittag. Aber es ist nicht selten, dass von Gründonnerstag bis Ostermontag durchgemacht wird.
Foto: Jay Tram Brooke Party Doggery 430AM von Incase/Flickr. Lizenz: CC BY 2.0
Foto: carlo dapino/Shutterstock.com