Themen: Tanzen, verboten, Karfreitag
Tanzverbot zu Ostern? Nein, danke!
Alles zum Karfreitags-Gesetz.

Etwas kommt es einem schon so vor, als wäre man bei Asterix und Obelix. Während es in fast jedem Bundesland am Karfreitag verboten sein wird bei organisierten Veranstaltungen (also auf Festen wie auch in Clubs, Discotheken, Hotels usw.) zu tanzen, hat zuletzt das Bundesland Bremen sein Feiertagsgesetz erneuert. War es bisher in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag ab 4 Uhr verboten zu tanzen, so gilt dies zukünftig, wie auch am Volkstrauertag und Totensonntag, erst ab 6 Uhr. Das Verbot von Tanzveranstaltungen am Karfreitag wurde mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus SPD und Bündnis90/Die Grünen aufgrund einer Petition der Initiative „Tanzverbot abschaffen“ aufgehoben.
Ganz anders stellt sich die Situation etwas weiter südlich dar. Im Saarland wurde, ebenfalls am 20. März, ein Antrag der Piratenpartei, der ebenfalls die Aufhebung des Tanzverbotes forderte, von den Koalitionsfraktionen der CDU und der SPD abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass 82 Prozent der Saarländer Mitglieder einer der beiden großen christlichen Kirchen sind. Warum es Anders- oder Nichtgläubigen verboten ist zu tanzen, wurde nicht erklärt.
Noch weiter südlich, in Bayern, konnten die Gegner des Tanzverbotes zumindest einen Achtungserfolg erzielen. War es bisher in Bayern an acht Tagen im Jahr ganztägig verboten organisiert zu tanzen, so ist dies zukünftig an sechs dieser Tage, in diesem Fall aufgrund der Initiative der FDP-Fraktion, zumindest bis 2 Uhr erlaubt. Was für andere Bundesländer als Ergebnis wohl viel zu wenig wäre, ist im religiösen Bayern als erster kleiner Erfolg zu sehen.
Wann und wo Tanzverbote gelten, wird anschaulich bei Wikipedia gezeigt. Ein Update der Zeiten für Bremen befindet sich aktuell noch in der Überprüfung.








