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Urteil für Frankfurter U60311-Prügel-Türsteher
Zwei Türsteher müssen hinter Gitter.
Bereits im September 2012 wurde ein Urteil gegen die Täter gefällt, das wegen mangelnder Beweiswürdigung für den Tötungssatz nicht lange galt. Wir berichteten. Jetzt entschied sich das Landgericht, wie zuvor gefordert, für die Höchststrafe und verurteilte einen der Türsteher (38) zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Sein Kollege (32) muss für sechs Jahre hinter Gitter. Das Urteil lautet Körperverletzung mit Todesfolge.
Auch im Cocoon in Frankfurt soll ein Gast an Verletzungen, die ein Türsteher verursacht hat, gestorben sein. Dem Gast wurde so fest ins Gesicht geschlagen, dass er das Bewusstsein verlor und eine Treppe runter stürzte. Auch hier berichteten wir.
Leider gab es auch bereits beim aktuellen Public Viewing Zwischenfälle mit aggressiven Türstehern. In Mechernich gab es eine Schlägerei zwischen Gästen und Türstehern der TON-Fabrik, bei der beide Seiten sogar zu Waffen griffen.
Immer wieder kommt es zwischen Gästen und Türstehern zu Missverständnissen und Prügeleien. Leider nicht immer mit glimpflichem Ausgang. Für zwei der Angeklagten wird das Urteil nach der erneuten Anklage nun hinter Gittern enden. Wie es in dem Prozess weitergeht, erfahrt ihr bei uns.
Foto: Hands of the prisoner..., dark prison... via Shutterstock.