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Vergewaltigungs-Gesetz: Männer müssen jetzt vor dem Sex um Erlaubnis bitten

Ohne geht's bald nicht mehr.

Quelle: Yupa Watchanakit / shutterstock.com

In Schweden ist ein neues Gesetz vorgeschlagen worden, das den Tatbestand einer Vergewaltigung aus einem ganz neuen Blickwinkel betrachtet. Bis jetzt stehen alle Parteien solidarisch hinter dem Entwurf und das sogenannte „Einverständnis-Gesetz“ wird voraussichtlich im Juli 2018 in Kraft treten.

Schweden gilt als sehr fortschrittlich und ist stark feministisch geprägt: Beide Tatsachen führten in Kombination mit der MeToo-Kampagne jetzt zu der geplanten Missbrauchs-Regelung.

Die soll vor Gericht in Zukunft dazu führen, dass mehr sexuell motivierte Straftaten als Vergewaltigung eingestuft werden können. Bis jetzt (das gilt auch nach wie vor in Deutschland) müssen Frauen Sex eindeutig ablehnen, damit ein Übergriff im Nachhinein als Missbrauch eingestuft werden kann.

Um das zu ändern, sind die beiden Tatbestände „unachtsame Vergewaltigungen“ und „unachtsame sexuelle Übergriffe“ eingeführt worden.

Künftig sollen Männer den aktiven Part übernehmen und Mädels nach ihrem Sex-Einverständnis fragen – notfalls auch schriftlich. Eine Vergewaltigung liege im Sinne des neuen Gesetzes auch dann vor, wenn die Frau den Geschlechtsakt nicht ablehnt. Das gilt nicht nur für die flüchtige Club-Bekanntschaft, sondern auch in der Ehe und langjährigen Partnerschaften.

Der schwedische Regierungschef fasst die neue Regelung laut Augusburger Allgemeine wie folgt zusammen:

„Die Botschaft ist einfach. Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will. Wenn du dir unsicher bist, musst du es lassen. Sex muss freiwillig sein.“

Zum Hintergrund: Mit dem Hashtag #MeToo erzählten in den letzten Monaten Tausende Frauen von ihrem tragischen Schicksal. Sie beschreiben, dass sie während der Vergewaltigung psychisch eingefroren seien, geschlafen haben oder Alkohol im Spiel war, sodass sie kein „nein“ mehr über die Lippen brachten.

Aus diesem Grund soll ein nein ab 2018 auch nicht mehr nötig sein. Spätestens im Sommer nächsten Jahres ist dann klar, ob das neue Gesetz durchgeboxt werden konnte. Bis jetzt sieht es aber gut aus.

Foto: Yupa Watchanakit / shutterstock.com

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