Themen: YouTube, Strafe, Krass
WTF: Deutscher YouTuber vor Gericht wegen Videos verurteilt
Darüber konnte wirklich keiner lachen.

In dem Video, in dem sich Julien über den Lokführerstreik verbal auslies, bezeichnete der YouTuber die Streikenden als unter anderem als „Hurensohnarmee“, wie die Westfälischen Nachrichten berichten. Doch der Vlogger ging noch weiter: „Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden ? Man sollte die Zugführer da hinbringen. Ich fahr den Zug und zwar umsonst. Und ohne zu streiken” zitiert die Westfälische Nachrichten Julien aus dem Video.
Was folgte waren nicht nur hunderttausende Klicks sondern laut Bento auch mehrere Anzeigen bei der Polizei. „Es war witzig gemeint“ hieß es von Seiten des YouTubers. Das sah ein Gericht nun anders. Laut Paragraph 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs fällt die Verharmlosung der Verbrechen der NS-Zeit unter Volksverhetzung. Und diese ist in Deutschland strafbar.
Am vergangegen Mittwoch fällte das Amtsgericht Tecklenburg sein Urteil: Acht Monate Freiheitsstrafe mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren sowie eine Geldauflage von 15.000 Euro entschied der Richter. Gegen ein früheres Urteil hatte Julien Einspruch eingelegt. Ob er dies auch in diesem Fall tut, steht noch nicht fest. Wie die Westfälische Nachrichten berichtet, sei der Mangel an Einsicht und Unrechtsbewusstsein einer der Kritikpunkte von Richter und Staatsanwalt gewesen.
Foto: Grisha Bruev / Shutterstock.com & ProStockStudio / Shutterstock.com








